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Möglichkeiten der Finanzierung für Psychotherapie

Ich arbeite in einer Privatpraxis. Aus diesem Grund können meine therapeutische Leistungen leider nicht von der gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Auch bei privaten Krankenkassen sind nur sogenannte Richtlinienverfahren abrechnungsfähig. Hierzu zählt u.a. die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, welche ich anbiete.

Tiefenpsychologische Psychotherapie wird in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe für Beamte nach deren jeweiligen Grundsätzen erstattetAuch ist es möglich, dass Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen. 

Alle weiteren Angebote erfolgen auf Selbstzahler-Basis. Die Preise finden Sie jeweils bei den Angebotsbeschreibungen.

Für nicht abgesagte oder kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 48 Stunden vorher - bei Terminen am Montag spätestens Freitag) muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.

Sollten die jeweiligen Konditionen Ihre finanziellen Möglich­keiten überschreiten, dann scheuen Sie sich bitte nicht, mich anzusprechen – daran soll eine Behandlung (& Coaching) nicht scheitern!

01. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Teilweise gibt es dabei Beschränkungen der Sitzungsanzahl pro Jahr. In seltenen Fällen ist eine Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die Möglichkeiten einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Die Kosten für die ersten 4-5 Sitzungen werden in der Regel, auch ohne vorherige Antragstellung, in voller Höhe erstattet. Bei manchen Versicherungen muss im Anschluss daran für die Weiterbehandlung ein Antrag gestellt werde, bei dem ich Sie gerne unterstütze. 

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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

02. Kosten selbst übernehmen

Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In diesem Fall berechne ich derzeit für eine Einzelsitzung Psychotherapie (50 Minuten) den 2,5-fachen Satz mit 100,55 €. Ausgaben für Psychotherapie können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerrechtlich geltend gemacht werden (§33 ff EStG).

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Vorteile des Selbstzahler-Prinzips

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 Sie können zeitnah beginnen und/oder Wartezeiten überbrücken, mit denen bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen i.d. Regel zu rechnen ist

 Sie hinterlassen keine Datenspuren

Läuft eine Psychotherapie über die Krankenkasse, wird die Diagnose in den Akten festgehalten. Ein späterer Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung oder der Abschluss bestimmter Versicherungen (z. Bps. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dadurch erschwert bzw. verunmöglicht werden. Ebenfalls kann eine Verbeamtung erschwert werde.

 Individuell abgestimmte Sitzungsanzahl und -länge

03. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen:
Nur in Ausnahmefällen

Zur Zeit ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei mir durch gesetzliche Krankenkassen leider nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Dieses Verfahren ist aufwendig, erfordert Eigeninitiative und finanzielle Vorleistung. Auch gibt es keine Erfolgsgarantie. Dieser Schritt sollte daher gut überlegt sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei einem Erstgespräch berate ich Sie gerne und unterstütze auch bei der Antragstellung.

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