Möglichkeiten der Finanzierung für Psychotherapie
Ich arbeite in einer Privatpraxis. Aus diesem Grund können meine therapeutische Leistungen leider nur in Ausnahmefällen von der gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Auch bei privaten Krankenkassen sind nur sogenannte Richtlinienverfahren abrechnungsfähig. Hierzu zählt u.a. die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, welche ich anbiete.
Tiefenpsychologische Psychotherapie wird in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe für Beamte sowie der Heilfürsorge nach deren jeweiligen Grundsätzen erstattet. Auch ist es möglich, dass Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen.
Alle weiteren Angebote erfolgen auf Selbstzahler-Basis. Die Preise finden Sie jeweils bei den Angebotsbeschreibungen.
Für nicht abgesagte oder kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 48 Stunden vorher - bei Terminen am Montag spätestens Freitag) muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Sollten die jeweiligen Konditionen Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, dann scheuen Sie sich bitte nicht, mich anzusprechen – daran soll eine Behandlung (& Coaching) nicht scheitern!
01. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen,
Beihilfe und Heilfürsorge
Private Krankenversicherungen, die Beihilfe sowie die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Teilweise gibt es dabei Beschränkungen der Sitzungsanzahl pro Jahr. In seltenen Fällen ist eine Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die Möglichkeiten einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Bei Ihrer Kasse fordern Sie auch die nötigen Formulare zur Beantragung einer Therapie an. Die Kosten für die ersten 4-5 Sitzungen werden in der Regel, auch ohne vorherige Antragstellung, erstattet. Bei manchen Versicherungen muss im Anschluss daran für die Weiterbehandlung ein Antrag gestellt werde, bei dem ich Sie gerne unterstütze.
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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierfür schließe ich mit Ihnen einen Honorarvertrag ab. Bitte beachten Sie, dass hier (abhängig von Ihrem Versicherungsschutz) ein Kostenanteil für Sie entstehen kann.
02. Kosten selbst übernehmen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ausgaben für Psychotherapie können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerrechtlich geltend gemacht werden (§33 ff EStG).
Einzel-Psychotherapie
Derzeit berechne ich für eine Einzelsitzung Psychotherapie (50 Minuten) den 2,5-fachen Satz mit 100,55 €.
Gruppen-Psychotherapie
Die Kosten einer Gruppentherapiesitzung setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr (3,2facher Steigerungsfaktor) von 64,35 €¹ und einem dynamischen Anteil, der sich analog zur gesetzlichen Krankenkasse an der Gruppengröße orientiert².
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Vorteile des Selbstzahler-Prinzips
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• Sie können zeitnah beginnen und/oder Wartezeiten überbrücken, mit denen bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen i.d. Regel zu rechnen ist
• Sie hinterlassen keine Datenspuren
Läuft eine Psychotherapie über die Krankenkasse, wird die Diagnose in den Akten festgehalten. Ein späterer Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung oder der Abschluss bestimmter Versicherungen (z. Bps. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dadurch erschwert bzw. verunmöglicht werden. Ebenfalls kann eine Verbeamtung erschwert werde.
• Individuell abgestimmte Sitzungsanzahl und -länge
03. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen:
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Dieses Verfahren ist aufwendig, erfordert Eigeninitiative und finanzielle Vorleistung. Auch gibt es keine Erfolgsgarantie. Dieser Schritt sollte daher gut überlegt sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei einem Erstgespräch berate ich Sie gerne und unterstütze auch bei der Antragstellung.
1. 3,2 facher Steigerungssatz der GOP 862 Gruppenbehandlung à 100 Minuten (64,35 €)
2. Dynamischer Anteil:
3 TN = 45,11 €
4 TN = 28,21 €
5 TN = 18,10 €
6 TN = 11,32 €
7 TN = 6,38 €
8 TN = 2,93 €
Beispielrechnung: für eine Gruppensitzung (100 min.) mit 6 TN würde jede Person 75,67€ zahlen.
(Stand 06/2024)